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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2022

1 Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Kundinnen (nachfolgend Kunden genannt) und der Meier Elektronik AG. Sie haben für alle Dienstleistungen, Produkte und durch Meier Elektronik AG vertriebene Fremdprodukte Gültigkeit. Die AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher, zwischen den Kunden und Meier Elektronik AG abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtverbindlichkeit, wenn sie von Meier Elektronik AG ausdrücklich offeriert oder von Meier Elektronik AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

2 Leistungsbeschreibung

Meier Elektronik AG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Service, Programmierung, Engineering und vertreibt eigene Produkte, sowie Fremdprodukte von Soft- und Hardwareherstellern. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen und Produkte ergeben sich aus den in den jeweiligen Verträgen, Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Der in diesen Leistungsbeschreibungen im Einzelnen vereinbarte Inhalt geht den AGB vor. Für Fremdprodukte gelten die Angaben des Herstellers. Die Leistungen von Meier Elektronik AG werden gegen Vergütungen nach Aufwand und ohne Ergebnisverantwortung erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Die Meier Elektronik AG bietet auf ausgewählte Produkte und Dienstleistungen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten und Lizenzgebühren die Möglichkeit, bereitgestellte Cloud / SaaS Software für die Datenaufzeichnungen, Analyse, Steuerung und Alarmierung, sowie Datenübermittlung zu nutzen (IoT, Internet of Things). Diese Nutzungsbedingungen regeln die zeitlich begrenzte Nutzung dieser Software in der Form von IoT SaaS (Software as a Service).

3 Inkrafttreten von Verträgen

Ein Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien bzw. spätestens mit Beginn der Inanspruchnahme der Leistung oder der Lieferung des Produktes oder Fremdproduktes in Kraft. Erfolgt eine Bestellung der Leistungen, Produkte oder Fremdprodukte mündlich, wird sie in jedem Fall schriftlich bestätigt und gilt als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht innert drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden widerrufen wird. Angebote sind während der von Meier Elektronik AG genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche, bleibt das Angebot vom Offerte-Datum an während 30 Tagen gültig. Für Offerten von Fremdprodukten gilt der Tagespreis.

4 Preise, Gebühren, Ansätze und Zahlungsbedingungen

4.1 Grundsätzliches

Der Kunde bezahlt für die einzelnen Dienstleistungen, Produkte und Fremdprodukte einen Preis, der aus den jeweiligen Verträgen, Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen und/oder Preislisten hervorgeht. Dauert ein Projekt mehr als einen Monat, werden monatliche Rechnungen gestellt. Alle Preise und Entgelte verstehen sich exklusive und rein netto, in Schweizerfranken. Mehrwertsteuern und Spesen (Abgaben, Versand- und Verpackungskosten, Versicherungen etc.) werden dem Kunden zusätzlich in der jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt.

4.2 Festpreise

Wird in der Leistungsbeschreibung die Erbringung einer Leistung zu einem Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bekannten Grundlagen. Sollten sich diese Grundlagen während der Realisierung des Projektes wesentlich ändern, und war dies für Meier Elektronik AG nicht voraussehbar, so kann Meier Elektronik AG eine Anpassung des Festpreises verlangen. Ohne anders lautende Regelung stellt Meier Elektronik AG 50% des Festpreises vor Beginn des Auftrages und 50% nach Installation resp. Abnahme in Rechnung. Alle zusätzlichen Leistungen werden nach Zeitaufwand und monatlich abgerechnet. Produkte von Drittlieferanten werden sofort nach Eingang beim Kunden in Rechnung gestellt.

4.3 Stundenansätze

Die jeweils geltenden Stundenansätze für Dienstleistungen richten sich nach der geltenden Preisliste.

4.4 Gebühren und Folgen der Nichtbezahlung

Die Lizenzgebühren für die Softwarenutzung der IoT-Produkte der Meier Elektronik AG werden beim Kauf den Kunden für das laufende Jahr pro rata verrechnet. Danach wir die Lizenzgebühr am 1. Januar des jeweiligen Jahres fällig und verrechnet.

Bezahlt der Kunde die Lizenzgebühren nicht fristgerecht, setzt die Meier Elektronik AG schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Zahlung. Diese Frist beträgt mindestens 30 Tage. Nach Ablauf der Nachfrist steht er der Meier Elektronik AG frei, den Softwarezugang ohne weitere Ankündigung zu sperren. Hat der Kunde IoT-Produkte der Meier Elektronik AG weiterveräussert, steht es der Meier Elektronik AG frei die Lizenzgebühren direkt bei dem jeweiligen Nutzer einzufordern. Bezahlt der Nutzer die Lizenzgebühren nicht fristgerecht steht es der Meier Elektronik AG frei, nach einer Nachfristansetzung von mindestens 30 Tagen, den Softwarezugang ohne weitere Ankündigungen zu sperren.

4.5 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen und Forderungen von Meier Elektronik AG gegenüber ihren Kunden werden sofort fällig und sind bis zu dem auf dem Rechnungsformular unter „Zahlungsvereinbarungen“ angegebenen Datum ohne Abzug zu bezahlen. Einsprachen oder begründete Einwände können innerhalb dieser Frist, aber nicht später als 30 Tage nach Rechnungsdatum, schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als genehmigt. Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Hat ein Kunde bis zu dem auf dem Rechnungsformular unter Zahlungsvereinbarungen angegebenen Datum weder die Rechnung beglichen noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von zehn Prozent (10%) pro Jahr sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Meier Elektronik AG ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, ohne weitere Mahnung ihre Leistungen entschädigungslos einzustellen, nach Abmahnung die Betreibung einzuleiten und das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Abzüge von den zu zahlenden Rechnungsbeträgen sind weder durch Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen noch aus anderen Gründen gestattet.

4.6 Erweiterte Zahlungsbedingungen

Meier Elektronik AG kann Massnahmen zur Sicherstellung ihrer Ansprüche in Form von Vorauszahlungen, Bankgarantien etc. verlangen.

4.7 Preisänderungen

Meier Elektronik AG behält sich das Recht vor, Preise, Gebühren und Ansätze entsprechend anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus angekündigt.

5 Eigentumsvorbehalt

Die von Meier Elektronik AG gelieferten Produkte und Fremdprodukte bleiben bis zum vollständigen Eingang des Entgelts im Eigentum von Meier Elektronik AG bzw. des Drittlieferanten, und der Kunde ist nicht berechtigt, diese weiter zu veräussern oder zu verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Meier Elektronik AG oder des Drittlieferanten mitzuwirken.

6 Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Meier Elektronik AG ist stets bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Meier Elektronik AG kann jedoch für deren Einhaltung keine Gewähr übernehmen und der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund von Verzögerungen Ansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen. Eine allfällige Überschreitung von Terminen berechtigt den Kunden auch nicht, vom Vertrag zurücktreten oder diesen zu kündigen. Die Angabe von verbindlichen Lieferfristen und Lieferterminen durch Meier Elektronik AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch die Zulieferanten und Hersteller. Meier Elektronik AG erbringt ihre Leistungen grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit, von Montag bis Freitag von 8.00 – 17.00, ausgenommen lokale Feiertage bei der jeweiligen Wohngemeinde von Meier Elektronik AG.

7 Beizug von Dritten

Meier Elektronik AG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. Meier Elektronik AG haftet für die Leistungen von beigezogenen Dritten wie für eigene Leistungen.

8 Pflichten des Kunden

8.1 Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden technischen, betrieblichen und personellen Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug die von Meier Elektronik AG zu erbringenden Leistungen korrekt, rechtzeitig und kostenlos vorzunehmen. Insbesondere hat der Kunde die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und Meier Elektronik AG den im Hinblick auf die Vertragserfüllung erforderlichen Zutritt zu gewähren. Der Kunde bezeichnet einen Ansprechpartner für Meier Elektronik AG, der hinsichtlich operativer Belange der zu erbringenden Leistungen ausschliesslich entscheidungsbefugt ist und über die notwendigen Zeitressourcen verfügt.

8.2 Technische Zugangsvoraussetzungen bei IoT-Produkten

Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, welche ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Für die Bereitstellung und notwendige Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden, sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem Meier Elektronik AG die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.

Übergabepunkt für Software und Anwendungsdaten ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums, in dem Meier Elektronik AG die Software betreibt.

8.3 Instruktionsbefolgung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Instruktionen von Meier Elektronik AG betreffend der Verwendung von Hardware und Software sowie der Nutzung von Meier Elektronik AG erstellten Softwaren zu befolgen und alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen (auch zum Schutz der im Eigentum von Meier Elektronik AG stehenden Geräte) zu treffen. Hardware und Software dürfen vom Kunden nicht abgeändert oder auf nicht getesteten Systemen installiert bzw. montiert werden.

8.4 Einhaltung der Vorschriften

Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen, Produkte und Fremdprodukte, für die er mit Meier Elektronik AG einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsmässig genutzt werden. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die Funktionsfähigkeit der auf seinen Systemen und Speichermedien vorhandenen Daten. Meier Elektronik AG lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Der Kunde ist verpflichtet, Meier Elektronik AG gegenüber allen Ansprüchen jeglicher Art schadlos zu halten, welche Dritte gegen Meier Elektronik AG im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung von Meier Elektronik AG durch den Kunden geltend machen.

8.5 Unterlassen der Pflichten

Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen, Produkte und Fremdprodukte, für die er mit Meier Elektronik AG einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsmässig genutzt werden. Er beachtet und hält sich dabei an die jeweilige Bedienungsanleitung. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die Funktionsfähigkeit der auf seinen Systemen und Speichermedien vorhandenen Daten. Meier Elektronik AG lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Der Kunde ist verpflichtet, Meier Elektronik AG gegenüber allen Ansprüchen jeglicher Art schadlos zu halten, welche Dritte gegen Meier Elektronik AG im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung von Meier Elektronik AG durch den Kunden geltend machen.

8.6 Spezielle Bestimmungen des Kunden

Betriebliche Vorschriften des Kunden, insbesondere Sicherheitsbestimmungen, Arbeitszeitordnungen und/oder Hausordnungen können nur eingehalten werden, wenn sie Meier Elektronik AG vor Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

9 Lieferung, Prüfung, Abnahme und Annahmeverzug

9.1 Lieferung von Produkten und Fremdprodukten

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach Ermessen von Meier Elektronik AG und auf Gefahr und Kosten des Kunden. Beschwerden über Beschädigungen, Verlust oder Untergang während des Transports sind vom Kunden direkt an die betreffende Transportanstalt zu richten. Der Kunde hat den Empfang der Produkte auf dem der Lieferung beigelegten Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Der Kunde hat die Lieferungen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, oder setzt er die gelieferten Produkte produktiv ein, so gilt die Lieferung als akzeptiert. Meier Elektronik AG wird Beanstandungen zur Behandlung an den jeweiligen Drittlieferanten weiterleiten.

9.2 Prüfung und Abnahme von Leistungen

Der Kunde hat die Leistungen von Meier Elektronik AG unverzüglich nach Abschluss der Leistungserbringung oder nach Zugang der Mitteilung der Betriebsbereitschaft zu prüfen und allfällige Beanstandungen oder Mängel innerhalb der nächsten zehn Tage schriftlich anzuzeigen. Soweit als Meier Elektronik AG Ergebnisverantwortung trägt, werden Mängel durch Meier Elektronik AG gemäss den Bestimmungen in Ziffer 14, Gewährleistung, behoben. Sonstige Beanstandungen werden durch Meier Elektronik AG nach freiem Ermessen behandelt. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Prüfung bzw. Abnahme oder nimmt er die Leistungen zuvor in operativen Betrieb, gelten diese als genehmigt und abgenommen. Kleinere Mängel, die den operativen Betrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein Hinderungsgrund für die Abnahme.

9.3 Annahmeverzug

Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so ist Meier Elektronik AG berechtigt, bestellte oder im Zusammenhang mit Leistungen von Meier Elektronik AG bereitgestellte Hard- und Software auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die Leistungserbringung einzustellen und nach unbenutztem Ablauf einer zur Annahme gesetzten Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Falle alle von Meier Elektronik AG erbrachten Leistungen zu bezahlen und den allfällig entstandenen Schaden an Meier Elektronik AG zu ersetzen.

9.4 Bereitstellung von IoT-Produkten

Meier Elektronik AG stellt die Software in der jeweils aktuellen Version auf einem Server zum Zugriff durch den Kunden bereit. Leistungsumfang und Beschaffenheit der Software folgen aus der Leistungsbeschreibung im zugrundeliegenden Vertrag. Meier Elektronik AG kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software oder Updates vornehmen, solange es nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Leistungsumfanges kommt. Die Anzahl der zu versendenden SMS- und Anruf-Meldungen für Alarme, sowie die Datenübermittlung von entfernten Mess- und Steuerstationen richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, die der Bereitstellung zugrunde liegt.

Sollte der Zugang zu Testzwecken und unentgeltlich zur Verfügung gestellt sein, so kann Meier Elektronik AG ihn jederzeit ohne Vorankündigung zurücknehmen. Bereitgestellte Zugangsdaten sind unverzüglich in nur dem Nutzer bekannte Daten zu ändern.

10 Geistiges Eigentum

10.1 Nutzungsbestimmungen

Meier Elektronik AG oder ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehender Immaterialgüterrechte und der damit zusammenhängenden Unterlagen und Dokumentationen. Dies gilt auch, wenn von Meier Elektronik AG Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden. Sofern schriftlich vereinbart, steht dem Kunden nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts an den von Meier Elektronik AG im Rahmen der Leistungsbeschreibung geschaffenen Arbeitsergebnissen, Unterlagen, Auswertungen oder Programmen ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zu. Dem Kunden überlassene Programme dürfen dabei nur auf bestimmt bezeichneten Anlagen und Systemen sowie nur für eigene Zwecke eingesetzt werden, keinesfalls jedoch vervielfältigt, Dritten zur Verfügung gestellt oder überlassen werden. Die Nutzungsbefugnis des Kunden an Standardsoftware und Unterlagen von Drittlieferanten richtet sich nach den Bestimmungen der Drittlieferanten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen jederzeit einzuhalten.

10.2 Verstoss der Nutzungsbestimmungen

Die Lizenzgebühren (Nutzungsentgelt und Nutzungsumfang (Anzahl Nutzer, Umfang Funktionalität, Datenübertragung und Anzahl SMS- und Anruf-Meldungen)) sind vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von Meier Elektronik AG. Sofern Monate nur anteilig berechnet werden, wird jeder angebrochene Kalendermonat mit 1/12 des Nutzungsentgeltes für ein Jahr berechnet.

Sonstige Leistungen wie Anwenderunterstützung oder Schulungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung.

Alle Vergütungen werden zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und sind für die jeweilige vereinbarte Abrechnungsperiode zahlbar.

10.3 Zulässige Nutzung der IoT-Produkte

Der Kunde erhält an der Software mit vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts das einfache, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software.

Der Kunde darf keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Der Kunde ist nicht zur Herstellung von Kopien oder zur Bearbeitung der Software berechtigt. Insbesondere darf der Kunde die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Meier Elektronik AG weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln, oder die die Übermittlungskadenz manipulieren. Im Verletzungsfall behält sich die Meier Elektronik AG vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufzulösen.

Erhöht der Kunde einseitig die Übermittlungskadenz auf irgendeine Art, so wird ihm für die Dauer das entsprechend passende Lizenzmodell für die höhere Übermittlungskadenz verrechnet.

Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstossenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.

Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Software unterliegt derselben zulässigen Nutzung, mit der Ausnahme, dass die Nutzung keinen gewerblichen Zweck des Kunden erfüllen darf.

10.4 Anwendungsdaten der IoT-Produkten

Alle Daten, die während der Laufzeit des Vertrages durch die erlaubte Nutzung der bereitgestellten Software entstehen, bzw. von Sensoren und Geräten übermittelt werden, sind Anwendungsdaten. Alle Rechte an diesen stehen dem Kunden zu. Die Anwendungsdaten des Kunden stehen nach Vertragsende für drei Monate bereit, nach Ablauf dieser Frist können diese von Meier Elektronik AG gelöscht werden.

Auf Basis der Anwendungsdaten des Kunden können individualisierte oder aggregierte Auswertungen durch Meier Elektronik AG vorgenommen werden, um eine Verbesserung des Services zu ermöglichen oder um im Interesse des Kunden effizienter und zielgerichteter auf dessen Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Anwendungsfall eingehen zu können.

Anwendungsdaten, welche im Zuge einer Testversion entstehen, werden nach Beendigung des Testzuganges gelöscht. Es besteht insofern kein Herausgaberecht seitens der Kunden.

Exportformate finden sich in der Leistungsbeschreibung, die Vertragsbestandteil ist.

10.5 Verstoss der Nutzungsbestimmungen

Bei Nutzungsverstössen oder bei Verletzung des geistigen Eigentums von Meier Elektronik AG, deren Lizenzgebern oder von Drittlieferanten durch den Kunden behält sich Meier Elektronik AG vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufzulösen. Die Geltendmachung von Schadenersatz sowie der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bleiben vorbehalten.

11 Schutzrechte Dritter

11.1 Hilfestellung bei Schutzrechtsverletzung

Meier Elektronik AG verteidigt den Kunden gegen alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von Meier Elektronik AG gegen den Kunden erhobenen Ansprüche wegen Verletzung eines schweizerischen Schutzrechts, sofern der Kunde Meier Elektronik AG über solche Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und Meier Elektronik AG die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites anbietet und in diesem Zusammenhang unterstützt.

11.2 Behebung von Schutzrechtsverletzungen

Sind schweizerische Schutzrechte Dritter verletzt worden oder ist dies nach Auffassung von Meier Elektronik AG wahrscheinlich, hat Meier Elektronik AG die Wahl, entweder dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch der betreffenden Leistung zu verschaffen, diese zu ersetzen oder so abzuändern, dass die Verletzung der Schutzrechte nicht mehr besteht, oder diese Leistung zurückzunehmen und dem Kunden die von diesem geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung zurückzuerstatten. Andere Ansprüche stehen dem Kunden gegenüber Meier Elektronik AG bei Verletzung von Schutzrechten nicht zu.

11.3 Nicht belangbare Schutzrechtsverletzungen

Meier Elektronik AG ist nicht für Verletzungen von Schutzrechten belangbar, wenn sich ein Anspruch aus dem Gebrauch von Leistungen gemäss Leistungsbeschreibung in Verbindung mit Leistungen (Hard- und Software) ergibt, die nicht von Meier Elektronik AG geliefert wurden, oder wenn eine Verletzung von Schutzrechten auf Änderungen der Leistungen von Meier Elektronik AG durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.

11.4 Schutzrechtsverletzungen von Drittlieferanten

Für Verletzungen von Schutzrechten durch Lieferungen und Leistungen von Drittlieferanten gelten die Bestimmungen über Schutzrechtsverletzungen dieser Lieferanten. Meier Elektronik AG ist nicht für solche Verletzungen belangbar.

12 Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus, sämtliche ihnen zugängliche gemachten Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle übrigen im Zusammenhang mit der Offert-Erstellung, der Vorbereitung der Leistungserbringung, den Vertragsverhandlungen oder der Vertragserfüllungen erhaltenen oder wahrgenommenen vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen geheim zu halten und nur im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zu verwenden.

13 Datenschutz

Die Kunden verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften der Datensicherheit und des Datenschutzes. Es gilt das schweizerische Datenschutzgesetz für Geschäftsbeziehungen mit Kunden im In- und/oder Ausland. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Soweit Meier Elektronik AG für den Kunden Personendaten bearbeitet, ist der Kunde verpflichtet, jederzeit seine volle Verantwortung als Inhaber dieser Daten wahrzunehmen und zu erfüllen. Er hat dabei insbesondere auch Zweck und Mittel der Verarbeitung dieser Daten zu bestimmen. Meier Elektronik AG ist alleine Bearbeiter solcher Daten und übernimmt keine datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten für den Kunden als Inhaber dieser Daten. Meier Elektronik AG hat das Recht, zum Zwecke der Sicherstellung der rechtmässigen Nutzung sämtliche Daten und Informationen des Kunden einzusehen und zu dokumentieren. Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Einwilligung dazu, dass Meier Elektronik AG alle den Kunden betreffenden und nicht vertraulichen Angaben und Daten ins Ausland übermitteln und umfassend bearbeiten sowie verwenden bzw. verwenden lassen darf.

14 Gewährleistung

14.1 Sorgfaltsplicht

Meier Elektronik AG steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Meier Elektronik AG trägt nur dann Ergebnisverantwortung, wenn dies ausdrücklich festgelegt wird. Meier Elektronik AG kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die von ihren gelieferten Produkten oder unterstützten Systeme ununterbrochen und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinationen eingesetzt werden können.

14.2 Unsachgemässe Behandlung

Die Gewährleistung entfällt ausserdem bei Mängeln und Störungen, die Meier Elektronik AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, Zufall, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Die Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn ein Mangel auf Dritteinwirkung oder eine Fehlfunktion der vom Kunden eingesetzten Infrastruktur zurückzuführen ist oder wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe in Hardware oder Software vornehmen oder diese manipulieren oder verändern, ohne vorher die schriftliche Einwilligung von Meier Elektronik AG einzuholen.

14.3 Eintritt

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, behebt Meier Elektronik AG allfällige Mängel nach eigenem Ermessen (z.B. Nachbesserung, Ersatzlieferung). Nachbesserungen werden grundsätzlich nicht vor Ort durchgeführt. Ist dies dennoch notwendig, ist die Meier Elektronik AG berechtigt Fahrspesen zu verrechnen. Der Kunde ist berechtigt auf eigene Kosten das mangelhafte Produkt zur Nachbesserung an die Meier Elektronik AG zu senden und nach Rücksendung durch Meier Elektronik AG auch wieder einbauen zu lassen. Kann Meier Elektronik AG die Mängel nicht innerhalb angemessener Frist beheben, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung der bezahlten Vergütung für die betroffene Leistung, oder, wenn der Minderwert den Betrag der bezahlten Vergütung erreicht, auf Rückerstattung der Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung gegen Rückgabe der betroffenen Leistung. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb zehn Tagen nach Auftreten eines Gewährleistungsfalls schriftlich und unter genauer Angabe des Defekts und der Umstände dessen Auftretens geltend zu machen. Leistungen von Meier Elektronik AG, die über den Rahmen der Gewährleistungsansprüche des Kunden hinausgehen, werden von Meier Elektronik AG nach Möglichkeit erbracht und gemäss den jeweils gültigen Preislisten in Rechnung gestellt.

14.4 Dritthersteller

Für Leistungen und Lieferungen von Drittherstellern gelten ausschliesslich deren Gewährleistungs- und Geschäftsbedingungen.

14.5 Verfügbarkeit von IoT-Produkten

Meier Elektronik AG schuldet die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt (vgl. Ziff. 8.2 AGB). Die Meier Elektronik AG bietet zusätzlich die Möglichkeit von Service Level Agreements (SLA) an, in welcher die Verfügbarkeit der einzelnen Produkte geregelt wird.

Der Kunde akzeptiert, dass es zu Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit kommen kann, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Meier Elektronik AG liegen (z.B. höhere Gewalt, Übermittlungsprobleme beim Mobile Anbieter, andere Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Für die Fälle von Nichtverfügbarkeit, an der die Meier Elektronik AG kein Verschulden trifft, wird die Haftung der Meier Elektronik AG, soweit gesetzlich möglich, vollständig wegbedungen.

Meier Elektronik AG beseitigt innerhalb angemessener Frist die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software.

15 Haftung

15.1 Ausschluss

Jede Haftung oder Verpflichtung für Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Meier Elektronik AG sowie für andere Schäden, insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwand oder Ansprüche Dritter oder Datenverlust sowie für Schäden aus verspäteter Lieferung wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die auf ein absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Meier Elektronik AG haftet zudem nicht für Schäden, welche durch Zufall, durch höhere Gewalt oder durch Drittpersonen verursacht werden.

In keinem Fall bestehen Ansprüche der Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Rückrufkosten, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Auch die Haftung für den Ersatz von Ansprüchen Dritter, welche gegenüber den Kunden wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss weiterer Haftungen der Meier Elektronik AG gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, jedoch gilt er für Hilfspersonen.

15.2 Fremdprodukte

Bei Fremdprodukten gelten die Bestimmungen des Herstellers. Meier Elektronik AG lehnt jegliche Haftung für Ansprüche, die aus dem Versagen oder dem fehlerhaften Funktionieren von Fremdprodukten entstehen ab (zum Beispiel Dienstleistungskosten für erneuten Aus- und Einbau von Soft- /Hardware). Meier Elektronik AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur regelmässigen Information über den Fortschritt von Aufträgen und Projektarbeiten sowie zur Anzeigung der Umstände, die eine vertragsmässige Erfüllung gefährden könnten. Meier Elektronik AG haftet in keiner Weise für die Leistungserbringung seitens der Drittlieferanten. Meier Elektronik AG kann in Absprache mit und auf Rechnung des Kunden, vertragliche Ansprüche gegen Drittlieferanten geltend machen.

16 Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhersehbaren behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

17 Export

Die Ausfuhr von Produkten, die durch die Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements oder entsprechende ausländische Behörden mit einem Ausfuhrverbot belegt sind, ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung solcher Exportverbote.

18 Änderungen und Kündigungen

18.1 Änderungen

Sofern in den Leistungsbeschreibungen kein besonderer Änderungsprozess vorgesehen ist, können die Parteien jederzeit schriftlich die Änderungen der Leistungsbeschreibung vereinbaren. Im Übrigen gibt Meier Elektronik AG dem Kunden Änderungen der AGB, der Auftragsmodalitäten, der Verträge und Vereinbarungen rechtzeitig bekannt. Änderungen berechtigen zur Vertragsauflösung innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist. Ohne Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als durch den Kunden genehmigt.

18.2 Kündigung

Unbefristete Verträge können von beiden Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Bei befristeten Verträgen verlängert sich die Vertragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen der Parteien.

Meier Elektronik AG kann Verträge jederzeit durch Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen und/oder ihre Leistungen und Lieferungen einstellen, wenn der Kunde gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstösst, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Meier Elektronik AG illegale oder anstössige Aktivitäten unternimmt oder duldet, mit der Bezahlung von Rechnungsbeträgen in Verzug ist, zahlungsunfähig wird, Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen ihn ergriffen werden oder sich sonst seine wirtschaftliche Lage derart verändert, dass die Rechte von Meier Elektronik AG gefährdet sind.

18.3 Kündigung bei IoT-Angeboten

Beide Parteien können mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich die Nutzung des Angebotes auf Ende des Jahres künden. Die in Verbindung mit der Software gekaufte Hardware von Meier Elektronik AG (IoTPilot, Sensoren, etc.) sind von dieser Kündigung ausgenommen, diese unterliegen dem vorliegenden Kaufvertrag gem. Ziff. 5 AGB und bleiben im Eigentum des Kunden.

Es steht dem Kunden frei, die genutzten Geräte auf eigene Kosten an die Meier Elektronik AG zurückzusenden.

19 Rechtsfolgen bei Verletzung von Nutzungsbedingungen der IoT-Produkte

Verletzt ein Kunde bzw. ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die Bestimmungen von Ziff. 10 AGB, so kann die Meier Elektronik AG zusätzlich zu den Bestimmungen in Ziff. 10.5 AGB:

  • den Zugriff dem Kunden und allen seinen Nutzern unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich beendet werden kann. Die Kunden werden über die Sperrung nachträglich informiert.
  • die dadurch betroffenen Anwendungsdaten unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich beendet werden kann. Die Kunden werden über die Löschung nachträglich informiert.
  • den Kunden bzw. Nutzer schriftlich Abmahnen. Wird der Verstoss nicht innert zehn Tagen nach Abmahnung eingestellt, so kann die Meier Elektronik AG den Vertrag fristlos auflösen
  • eine Konventionalstrafe von CHF 20’000.00 geltend machen. Mit Zahlung der Konventionalstrafe wird der Kunde bzw. der Nutzer nicht von der Pflicht zur Einhaltung der fraglichen Bestimmungen befreit.

Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten, in diesem Fall wird die Konventionalstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstosses Meier Elektronik AG von Ansprüchen Dritter frei. Verletzt ein Nutzer des Kunden mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang Rechte Dritter, so stellt der Kunde Meier Elektronik AG insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

20 Referenzangabe

Meier Elektronik AG ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen und zu veröffentlichen.

21 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die AGB insgesamt. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für das Ausfüllen von Vertragslücken.

22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und Meier Elektronik AG unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist CH-6018 Buttisholz LU. Meier Elektronik AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.